Am 17.08.2005 ist das
neue Gesets gegen Tachomanipulation Inkraftgetreten.
Daher ist die Kilometereinstellung des Tachos ab sofort
in Deutschland strafbar.
Am 08.07.2005 ist der
Gesetzesentwurf §22b gegen die Manipulation am Tacho
vom Bundesrat übernommen worden.Mit der Einführung
eines neuen §22b in das Straßenverkehrsgesetz
sollen die Verfälschung
von Messdaten bei Wegstreckenzählern, das Manipulieren
an Geschwindigkeitsbegrenzern
und das Vorbereitungen auf Manipulationen an Wegstreckenzählern
oder Geschwindigkeitsbegrenzern unter Strafe gestellt werden.
Das Gesetz tritt in Kraft mit der Veröffentlichung,
d.h. es wird gültig, sobald es vom Präsidenten
unterschrieben wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht
ist. Wir werden Sie hier, über weitere Möglichkeiten
informieren.
Am 17.06.2005 ist das
Gesetz gegen Tachomanipulation
im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, somit
werden wir Ihnen nach Inkrafttreten des Gesetzes unseren
Service nicht mehr in Deutschland anbieten können.
Wir arbeiten aber bereits an anderen Möglichkeiten
und werden Sie hier informieren.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat
passieren.
Diesem soll der Gesetzesentwurf am 8.07.2005 vorgelegt
werden.